Die Rentenversicherungsbeiträge müssen zukünftig ausschließlich für die
Renten der Beitragszahler ausgegeben werden.
Alle versicherungsfremden Leistungen sind über das Steueraufkommen zu
finanzieren.
Begründung
Gesellschaftliche Aufgaben dürfen nicht den rentenversicherungspflichtigen
Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern aufgebürdet werden. Auch entspricht
eine beitragsfreie Witwen- und Witwerrente nicht mehr der gesellschaftlichen
Entwicklung und ist deshalb abzulehnen.
Dieser Antrag ging an verschiedenen parteiinternen Gliederungen